Die seit dem 28. April 2020 geltenden verschärften Regeln für Fahrverbote sind offensichtlich nichtig. Diese Regelungen wurden durch die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften geändert. Dabei ist versäumt worden, in der Änderungsverordnung darauf hinzuweisen, auf Grund welcher gesetzlichen Regelung…
Fahrverbote rechtswidrig
