Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts wird gemeinhin als kostspielig angesehen. Oft wird der Anwalt daher erst spät aufgesucht, häufig zu spät. Verjährungs- oder Rechtsmittelfristen sind dann bereits abgelaufen. Bittere Folge: Die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ist schlicht und einfach nicht mehr möglich.
Dabei sind die Anwaltskosten bei Weitem nicht so hoch wie allgemein vermutet wird. Oft müssen sie sogar vom Gegner übernommen werden. Ein Beispiel: Sie kaufen in einem Elektrofachgeschäft ein Farbfernsehgerät zum Preis von 600 EUR. Bereits nach zwei Wochen ist die Bildröhre defekt. Der Verkäufer verweigert Reparatur und Austausch des Gerätes mit dem Hinweis, es handele sich nicht um einen Garantiefall. Wenn Sie die Anwaltskanzlei Finkeldei nun mit der außergerichtlichen Durchsetzung Ihres Gewährleistungsanspruchs beauftragen, entstehen im konkreten Fall Kosten in Höhe von 134,40 EUR (159,94 EUR inkl. 19% USt.). Diesen Betrag muss Ihnen der Verkäufer im Beispielsfall sogar erstatten. Die Geltendmachung dieses Erstattungsanspruchs erledige ich für Sie gleich mit, ohne dass hierfür weitere Kosten entstehen.
Wie hoch die entstehenden Anwaltskosten voraussichtlich sein werden und ob sie vom Gegner möglicherweise zu erstatten sind, kläre ich mit Ihnen auf Wunsch gerne zu Beginn unseres ersten Gesprächs; und zwar selbstverständlich kostenlos. Böse Überraschungen sind so ausgeschlossen.
Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kann die Honorarhöhe auch frei vereinbart werden.
Gern beantworten wir Ihre Fragen zu Anwalts- und Gerichtskosten. Rufen Sie uns an!
Soweit Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen, erhalten Sie gegebenenfalls staatliche Hilfe. Für die außergerichtliche Interessenvertretung kommt Beratungshilfe in Betracht, die Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht beantragen können. Wird Beratungshilfe bewilligt, so zahlt der Staat die Kosten Ihres Rechtsanwalts. Die Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren verursacht werden (Gerichtskosten und Kosten Ihres Rechtsanwalts), werden vom Staat übernommen, wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Neben der finanziellen Bedürftigkeit muss hierfür aber auch eine Erfolgsaussicht in der Sache zu bejahen sein.
In Deutschland gilt wie in jedem anderen Rechtsstaat das Verbot der Selbstjustiz. Wer sein Recht durchsetzen möchte, der muss sich der vom Staat bereitgestellten Mittel bedienen.
Die Inanspruchnahme dieser Mittel ist jedoch nicht kostenlos. Wer beispielsweise die Gerichte in Anspruch nimmt, indem er eine Klage erhebt, der muss zunächst einmal mit den Gerichtskosten in Vorleistung treten; und zwar selbst dann, wenn der Gegner offensichtlich im Unrecht ist. Daneben entstehen in der Regel Anwaltskosten.
Da der Staat seine Bürger zur Rechtsdurchsetzung auf den Rechtsweg verweist, muss er denjenigen, die die vorgenannten Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, Hilfe leisten. Anderenfalls wären diese Menschen praktisch nicht in der Lage, ihre Rechte zu wahren und zu verfolgen. Der Staat kommt seiner Pflicht, auch den finanziell Schwächeren unserer Gesellschaft die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen, durch die Gewährung von Beratungs- & Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe nach.
Beratungshilfe wird gewährt für die Rechtsverfolgung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, also zum Beispiel für die Beauftragung eines Rechtsanwalts, den Gegner zur Zahlung aufzufordern. Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wird gewährt für die Rechtsverfolgung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, also zum Beispiel für die Klageerhebung, die Verteidigung gegen eine Klage, die Einreichung eines Scheidungsantrags, etc. Vorausgesetzt natürlich, die eigene Rechtsverfolgung erscheint nicht von vornherein aussichtslos und finanzielle Bedürftigkeit ist zu bejahen.
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen informiert in einer empfehlenswerten Broschüre über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Diese Broschüre können Sie auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen im PDF-Format herunterladen. Außerdem können hier das Formular “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse”, das dem Antrag auf Bewilligung von Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe – stellt in der Regel der Rechtsanwalt – beigefügt werden muss, und hier das Formular “Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe” im PDF-Format heruntergeladen werden.
Den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie selbst ausfüllen, mit den erforderlichen Belegen versehen und bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht persönlich (!) abgeben. Anschließend erhalten Sie einen “Berechtigungsschein für Beratungshilfe” (Din-A4-Zettel), den Sie anschließend dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vorlegen können.