Ihre Scheidung?
Machen wir.
Den Rest auch.

20 Jahre Erfahrung.

Was Mandanten sagen

4.9 von 5.0 | 115 Bewertungen aus zwei Portalen

Alle Bewertungen ansehen:

Mark C.

Mir wurde freundlich, schnell und sehr kompetent weitergeholfen. Sollte ich nochmal anwaltliche Hilfe benötigen, werde ich nicht zögern, Herrn Finkeldei zu kontaktieren.
Sehr empfehlenswert und 5 Sterne von mir!

M. W.

Kann nur sagen: Alles perfekt!
Besser hätte es nicht laufen können.
Klare Aufklärung, tolle Kommunikation. Auch ein Lob an die nette Dame vom Empfang/Telefon.
Grüße aus Stuttgart :)

Frank Schröder

Toller Rechtsanwalt hat mir sehr geholfen 👍 Immer wieder 👌 Danke

So einfach geht's

01

Sie kontaktieren uns telefonisch und beantworten einige Fragen.

02

Sie erhalten Formulare per Post oder E-Mail, die Sie unterschreiben und zusammen mit weiteren Dokumenten an uns zurücksenden.

Auf Wunsch kann zusätzlich ein Besprechungstermin in der Kanzlei stattfinden.

03

Wir reichen den Scheidungsantrag ein und halten Sie auf dem Laufenden, bis der Gerichtstermin stattfindet, in dem die Ehe geschieden wird.

Elektronische Akte inklusive 

Unsere gesamte Korrespondenz mit Ihnen, dem Familiengericht und sonstigen Stellen erhalten Sie selbstverständlich in Abschrift. Wenn Sie mögen: im Wege eines digitalen Zugangs zu Ihrer eAkte. Per E-Mail werden Sie über neue Dokumente in Ihrer eAkte informiert.

Selbstverständlich erhalten Sie sämtliche Dokumente auf herkömmlichem Weg per Post, wenn Sie dies bevorzugen. Die eAkte ist kein Muss, sondern lediglich eine digitale Ergänzung unseres Services als Alternative zur Briefpost.

eAkte

Häufige Fragen

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Wir benötigen grundsätzlich die Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde sowie die Geburtsurkunden aller minderjähriger gemeinsamer Kinder. Diese Unterlagen finden Sie in der Regel in Ihrem "Stammbuch der Familie".

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Die Scheidung als solche kann innerhalb weniger Wochen erfolgen, wenn nicht der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Da dieser aber in der Regel durchzuführen ist und die Ehe erst geschieden werden kann, wenn alle Versorgungsauskünfte vorliegen, dauert das Scheidungsverfahren häufig sechs Monate oder länger.

Was kostet die Scheidung?

Die Höhe der Scheidungskosten richtet sich maßgeblich nach den Einkommensverhältnissen der Eheleute. Es wird das bei Antragseinreichung aktuelle zusammengerechnete Vierteljahresnettoeinkommen der Eheleute ermittelt. Anhand dieses Betrages (sogenannter Verfahrenswert) wird dann aus einer Tabelle im Kostengesetz die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten abgelesen.

Der/Die Antragsteller/in trägt seine/ihre eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten; letztere muss er/sie jedoch bei Antragseinreichung zunächst in voller Höhe bei Gericht einzahlen. Der/Die Antragsgegner/in muss am Ende des Verfahrens die Hälfte der Gerichtskosten an den/die Antragsteller/in erstatten. Außerdem trägt er/sie seine/ihre eigenen Anwaltskosten.

Kostenrechner

Was wird im Rahmen der Scheidung alles geregelt?

Vorgeschrieben ist, dass bei der Scheidung gleichzeitig auch der Versorgungsausgleich mit geregelt werden soll. Dies ist die hälftige Teilung aller Versorgungsanrechte (insbesondere der Anrechte auf eine spätere Altersrente), die die Eheleute während der Ehe hinzu erworben haben. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist der Grund dafür, dass das Scheidungsverfahren meist mehrere Monate dauert. Denn um diese Rententeilung durchführen zu können, müssen entsprechende Berechnungen (sogenannte Versorgungsauskünfte) von den Versicherern durchgeführt werden, die regelmäßig Monate auf sich warten lassen.

Haben die Eheleute bei einem Notar vereinbart, dass der Versorgungsausgleich gar nicht oder auf eine bestimmte Weise durchgeführt werden soll, oder handelt es sich um eine kurze Ehe (weniger als drei Jahre), dann braucht der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt zu werden. Die Scheidung ist dann innerhalb weniger Wochen möglich.

Andere Angelegenheiten als der Versorgungsausgleich (z. B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Immobilie, etc.) werden im Scheidungsverfahren nicht automatisch thematisiert, sondern nur, wenn einer der Ehegatten dies ausdrücklich beantragt.

Muss ich bei Gericht erscheinen?

Das Gesetz schreibt vor, dass das Gericht beide Eheleute anhören muss, um zu ermitteln, ob die Scheidungsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen. Deshalb müssen beide Eheleute zu dem Scheidungstermin vor Gericht einmal persönlich erscheinen. Die Anhörung besteht regelmäßig lediglich in der Frage, wann die Trennung erfolgte und ob beide die Scheidung wollen.

Wie lange dauert der Scheidungstermin vor Gericht?

Der Gerichtstermin, in dem die Eheleute angehört und die Ehe geschieden wird, dauert häufig gerade einmal fünf Minuten.

Was sind die Scheidungsvoraussetzungen?

Die Ehe muss gescheitert sein. Dies ist der Fall, wenn die Eheleute im Zeitpunkt der Scheidung seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Will der/die Antragsgegner/in nicht geschieden werden, wird die Ehe dennoch geschieden, wenn der/die Richter/in zu der Erkenntnis gelangt, dass nicht zu erwarten ist, dass die Eheleute die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherstellen. Dauert die Trennung im Zeitpunkt der Scheidung bereits seit drei Jahren an, gilt die Ehe ohne Weiteres als gescheitert, d. h. der/die Richter/in muss diese Prüfung dann gar nicht mehr anstellen.

Einhaltung des Trennungsjahres bei Versöhnungsversuch?

Die Trennung wird nicht dadurch unterbrochen, dass die Eheleute über kürzere Zeit wieder zusammenleben (Versöhnungsversuch), sich dann aber erneut trennen. Die Scheidung ist also auch dann möglich, wenn (auch erst kurz vor der Antragseinreichung) ein Versöhnungsversuch unternommen wurde.

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Unsere Kontaktdaten

Anwaltskanzlei Finkeldei, Rechtsanwalt Bottrop

Gladbecker Straße 29

46236 Bottrop

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