Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Droht ein Bußgeld? Oder haben Sie sogar bereits einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann zögern Sie nicht! Melden Sie sich bei uns! Wir übernehmen die komplette Bearbeitung und Abwicklung der Sache. Je früher wir “übernehmen”, umso erfolgversprechender ist unsere Verteidigung.

Nehmen Sie das Bußgeld und die Punkte in Flensburg nicht widerstandslos hin! Viele Bußgeldbescheide sind rechtswidrig. Verfahrensfehler, Messfehler, Bedienungsfehler, etc. führen zur Angreifbarkeit des Bußgeldbescheides.

Vor dem Bußgeldbescheid

Vor Erlass eines Bußgeldbescheides muss jedem Betroffenen  zunächst die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Sache zu äußern. Hierzu wird Ihnen üblicherweise – falls Sie nicht bereits am Tatort angehalten  und angehört wurden – ein Anhörungsbogen übersendet. Schon an dieser Stelle des Verfahrens  werden aus Unwissenheit häufig Fehler gemacht. Es kann nur dringend geraten werden, keine Angaben zur Sache zu machen. Als  Betroffener hat man aus guten Gründen das Recht, sich nicht zur Sache zu  äußern. Dieses Recht sollte unbedingt in Anspruch genommen werden. Senden Sie den Anhörungsbogen nicht selbst zurück! Setzen Sie sich stattdessen frühestmöglich mit uns in Verbindung!

Wir werden zunächst Akteneinsicht beantragen, um das Bußgeldverfahren auf Fehler zu überprüfen und die Strategie für eine Verteidigung und die Erfolgsaussichten auszuloten. Erst danach wird entschieden, ob überhaupt eine Stellungnahme abgegeben werden soll.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Sobald ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, ist Eile geboten. Gegen den Bußgeldbescheid kann nämlich nur innerhalb von zwei Wochen seit seiner Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, ist in der Regel eine erfolgversprechende Verteidigung nicht mehr möglich. Wer nicht schon vor Erlass des Bußgeldbescheides einen Anwalt konsultiert hat, sollte dies spätestens jetzt nachholen!

Gerichtsverhandlung

Nach dem Einspruch wird es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht kommen, wenn das Verfahren nicht von der Bußgeldstelle eingestellt worden ist. In der Hauptverhandlung vor Gericht wird die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides überprüft. Je nach Sachlage sollte das realistische Ziel der Verteidigung bestimmt werden. Wenn ein Freispruch von vornherein nicht in Betracht kommt, kann zumindest versucht werden, die Geldbuße zu reduzieren oder die Aufhebung eines Fahrverbots zu erreichen.

In jedem Fall gilt: Eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren ist nur möglich, wenn Sie einen kompetenten Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser ist mit den Verfahrensfragen vor Gericht und gegenüber den Behörden vertraut. Ihm sind Fehlerquellen bekannt, die immer wieder bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen vorkommen. Er kennt die Mittel, mit denen sich beispielsweise ein Führerscheinentzug umgehen lässt.

>