Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Nils Finkeldei

Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben einen Sachschaden oder gar einen Personenschaden erlitten? Oder Sie sind zu schnell gefahren und haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle oder einen Bußgeldbescheid erhalten? In diesen und allen anderen Fällen im Verkehrsrecht hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Finkeldei gerne weiter. Rechtsanwalt Finkeldei verfügt über langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht.

Verkehrsrecht: Verkehrsunfall

Wir kümmern uns darum, dass Ihnen der Schaden, der Ihnen durch einen Verkehrsunfall entstanden ist, vom Unfallgegner und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt wird; und zwar so schnell wie möglich!

Wichtig: Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, ohne eine Mitschuld zu tragen, werden Ihre Anwaltskosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. In diesem Fall müssen also weder Sie selbst noch eine etwa vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstehen. Es gibt deshalb keinen vernünftigen Grund, die Schadensregulierung selbst zu übernehmen oder einer Werkstatt zu überlassen.

Mehr dazu:

Verkehrsrecht: Ordnungswidrigkeiten

Eine Geldbuße, Punkte im Verkehrszentralregister, ein Fahrverbot: Dies sind mögliche Folgen eines (angeblichen) Verkehrsverstoßes. Gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid muss unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt Einspruch eingelegt werden. Wir erledigen das für Sie, beantragen gleichzeitig Akteneinsicht, prüfen anschließend die Möglichkeiten der Verteidigung und vertreten Sie, falls erforderlich, vor Gericht.

Mehr dazu:

>