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Wer sich zur Trennung von seinem Partner entschlossen hat, sollte nichts übereilen, sondern mit Ruhe und Bedacht vorgehen. Jeder Schnellschuss auf dem Weg zur Scheidung kann am Ende nachteilig sein und sogar bares Geld kosten.
Mitteilung der Trennungsabsicht
Dies gilt schon für die Wahl des richtigen Zeitpunktes, in dem man seinem Partner seine Trennungsabsicht mitteilt. Es gibt Fälle, in denen der verlassene Partner feindselig reagiert und den anderen zu schädigen versucht, z. B. durch das Beiseiteschaffen wichtiger Dokumente oder das “Plündern” des gemeinsamen Kontos. Daher sollten bereits vor der Trennung entsprechende Maßnahmen getroffen werden. So sollte eine Kontovollmacht des Partners über das eigene Konto widerrufen werden; Bank-, Versicherungs- und sonstige Unterlagen (z. B. Einkommensnachweise, Familienstammbuch) sollten wenigstens kopiert werden. Gleiches gilt für Nachweise über die Vermögensverhältnisse beider Eheleute.
Aufhebung der Gemeinschaft
Hat man diese Vorbereitungen getroffen, kann die Trennung erfolgen. Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. In der Regel setzt dies voraus, dass die Ehegatten ein Jahr lang getrennt leben. Trennung bedeutet Aufhebung der Lebensgemeinschaft, was regelmäßig durch Auszug erfolgt. Ein Auszug ist aber nicht zwingend erforderlich. Getrennt leben kann man auch innerhalb der Ehewohnung, indem Bett und Tisch nicht mehr geteilt werden. Eine solche Trennung innerhalb der Ehewohnung sollte aber gut dokumentiert werden, damit die Trennung nicht später vom Ex-Partner bestritten werden kann.
Ehewohnung / Familienheim
Handelt es sich bei der Ehewohnung um eine Mietwohnung, muss zeitnah geklärt werden, ob beide auch während der Trennung darin wohnen bleiben (wollen/können), ob der Mietvertrag gekündigt werden sollte und wer fortan die Miete zahlt. Letzteres hat auch Bedeutung für die Berechnung des Unterhalts. Die richtige Vorgehensweise ist maßgeblich davon abhängig, ob – wie üblich – beide Ehegatten den Mietvertrag unterschrieben haben und welches Einkommen die Eheleute haben.
Teilung des Hausrats
Es macht Sinn, schon zu Beginn der Trennungsphase zu klären, wie der gemeinsame Hausrat aufgeteilt werden soll. Am besten geschieht dies durch das Anfertigen einer schlichten Liste, in der jedem Ehepartner bestimmte Gegenstände zugewiesen werden und die von beiden unterschrieben wird. Kommt eine Einigung nicht zustande, müsste im Zweifel das Gericht eine Teilung vornehmen, was nicht nur mit Kosten verbunden wäre, sondern häufig auch für beide Eheleute zu unbefriedigenden Ergebnissen führt.
Trennungs- und Kindesunterhalt
Auch die Punkte Trennungsunterhalt – so heißt der Ehegattenunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung – und Kindesunterhalt sollten unbedingt zu Beginn der Trennungsphase geklärt werden. Da Unterhalt grundsätzlich nicht für die Vergangenheit verlangt werden kann, kann es den Unterhaltsberechtigten nämlich bares Geld kosten, dieses Thema auf die lange Bank zu schieben.
Sorgerecht
Sind aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, so stellt sich die Frage, wem das Sorgerecht zusteht. Der gesetzliche Regelfall ist das gemeinsame Sorgerecht der Eltern. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach der Trennung und nach der Scheidung bestehen. Hieran ändert sich grundsätzlich nur dann etwas, wenn ein Familiengericht das Sorgerecht oder einen Teilbereich desselben (z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht) einem Elternteil allein zuteilt. Für eine solche Abänderung des gesetzlichen Normalfalls müssen aber triftige Gründe vorliegen.
Ehescheidung
Frühestens kurz vor Ablauf des ersten Trennungsjahres (im zwölften Monat nach der Trennung) – von Ausnahmefällen wie Gewalt in der Ehe abgesehen – kann die Scheidung beantragt werden. Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Ein Anwalt sollte aber nicht erst für die Einleitung des Scheidungsverfahrens, sondern schon im Zusammenhang mit der Trennung hinzugezogen werden. Nur so ist gewährleistet, dass in der Trennungsphase keine Fehler gemacht werden, die die Scheidung am Ende teurer werden lassen als nötig.