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Wer ist langsamer? 

 Dezember 9, 2010

von  RA Finkeldei

Wenn gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird, kann es mitunter Monate dauern bis das für die Entscheidung über den Einspruch zuständige Amtsgericht einen Hauptverhandlungstermin anberaumt. Die Gerichte sind schlicht und einfach überlastet.

Das wissen auch die Bußgeldbehörden, weshalb mir die Bußgeldstelle der Stadt Oberhausen in einem laufenden Verfahren höflich mitteilte: “In der Bußgeldsache gegen … wird mitgeteilt, […] dass es bis zur Anberaumung eines Termins vor dem Amtsgericht Oberhausen noch einige Wochen dauern kann.”

Eigentlich ein netter Hinweis.

Das komische an der Sache: Das Amtsgericht Oberhausen hatte schon vor drei Wochen einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumt!

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