Die Künstlersozialkasse hat damit begonnen, die Meldebögen für 2009 zu versenden. Bis 31. März 2010 müssen die im Jahr 2009 an Künstler gezahlten Entgelte an die Künstlersozialkasse gemeldet werden, die auf der Grundlage dieser Meldung dann die Künstlersozialabgabe berechnet.
Die Einhaltung der Meldefrist ist für alle Unternehmer, die zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, unbedingt sicherzustellen. Anderenfalls droht ein Schätzungsbescheid der Künstlersozialkasse.