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Neuer Bußgeldkatalog 

 Februar 1, 2009

von  RA Finkeldei

Ab dem 1. Februar 2009 gilt ein geänderter Bußgeldkatalog. Die Bußgelder für die Hauptunfallursachen, nämlich für

  • unangepasste Geschwindigkeit,
  • gefährliche Überholvorgänge,
  • Verstöße gegen die Vorfahrt,
  • Rotlichtverstöße und
  • zu geringen Abstand

sind verschärft worden.

Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Bußgeldsätze finden Sie (Update: jetzt nicht mehr) auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

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