Ab dem 1. Februar 2009 gilt ein geänderter Bußgeldkatalog. Die Bußgelder für die Hauptunfallursachen, nämlich für
- unangepasste Geschwindigkeit,
- gefährliche Überholvorgänge,
- Verstöße gegen die Vorfahrt,
- Rotlichtverstöße und
- zu geringen Abstand
sind verschärft worden.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Bußgeldsätze finden Sie (Update: jetzt nicht mehr) auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.