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Betrügerische Umzugsunternehmen 

 Februar 2, 2009

von  RA Finkeldei

Mein Mandant wollte umziehen. In der Vergangenheit bewältigte er seine Umzüge immer selbst, wobei er sich der Hilfe von Freunden und Bekannten bediente. Die Beauftragung eines Umzugsunternehmens scheute er bisher wegen der damit verbundenen hohen Kosten.

Diesmal machte er es anders. In der Zeitung hatte er eine Anzeige eines Umzugsunternehmens gelesen, das einen Komplettumzug für 300,00 Euro anbot. Nachdem er dort telefonisch sein Interesse an dem Angebot bekundet hatte, suchte ihn ein Firmenvertreter in seiner Privatwohnung auf, ließ sich einen Auftrag unterschreiben und bestätigte noch einmal den Pauschalpreis.

Am Tag des Umzugs dann das Unglaubliche: Als der Mandant in der neuen Wohnung auf die Ankunft des Möbelwagens wartete, klingelte sein Telefon. Am Apparat war der Inhaber des Umzugsunternehmens, der plötzlich das Doppelte verlangte. Gegen Zahlung von 600,00 Euro statt, wie vereinbart, 300,00 Euro würde er seine Möbel wiederbekommen.

Um seine Möbel herauszubekommen zahlte der Mandant. Jetzt will er selbstverständlich die zuviel gezahlten 300,00 Euro zurück. Die Klage habe ich heute eingereicht.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Mandant mit dieser Masche um sein Geld gebracht wurde. Schwarze Schafe in der Speditionsbranche nutzen die Notsituation ihrer Kunden aus um sich im Wege der Erpressung zu bereichern. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern sogar strafbar. Das Amtsgericht Düsseldorf hat erst kürzlich einen Spediteur, der genau diese Masche praktizierte, wegen Erpressung zu einer Geldstrafe von mehr als 4.000,00 Euro verurteilt.

Manche Umzugsunternehmer gehen nicht ganz so plump vor um sich zu bereichern. Sie bedienen sich einer Vertragsfalle, indem sie den angeblichen Pauschalpreis im “Kleingedruckten” einfach an ein bestimmtes Zeitfenster und eine bestimmte Anzahl von Umzugshelfern knüpfen. So hatte in einem Fall ein Umzugsunternehmer mit einem Pauschalpreis von 600,00 Euro geworben, dann aber zusätzliche 560,00 Euro in Rechnung gestellt, weil der Pauschalpreis laut Vertrag nur dann gegolten hätte, wenn der Umzug nicht länger als fünf Stunden gedauert hätte.

Es kann nur eindringlich davor gewarnt werden, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen ohne vorher den Vertrag genauestens zu prüfen. Es gilt, sich vor “versteckten Kosten” zu schützen.

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