… ist ein weiterer Film, dessen urheberrechtlichen Schutz die Rechtsanwälte Waldorf für die Constantin Film Verleih GmbH geltend machen. Die Abmahnungen enthalten, wie gehabt, die Aufforderung
- zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- zur Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und
- zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von weiteren 450,00 EUR.
Insgesamt sollen also 956,00 EUR gezahlt werden.
Die von den Rechtsanwälten Waldorf gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sollte nicht versäumt werden. Allerdings kann nur davor gewarnt werden, die Unterlassungserklärung in der Form abzugeben, wie sie von den Rechtsanwälten Waldorf in vorformulierter Form der Abmahnung beigefügt ist. Diese Erklärung sollte – wenn überhaupt – nur in modifizierter, also abgeänderter Form abgegeben werden. Außerdem sollte nicht ohne Einholung eines Rechtsrates vorschnell Zahlung geleistet werden!