Seit dem 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem. Der Führerschein ist nicht mehr bei Erreichen von 18 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister weg, sondern nun schon bei Erreichen von 8 Punkten. Allerdings werden die einzutragenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nun auch grundlegend anders bewertet. Die neuen Bewertungsvorschriften sind in der Anlage 13 zu § 40 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) geregelt.
Für bestehende Punkte gilt:
Bestehende Punkte für Bußgeldtatbestände, für die es seit dem 1. Mai 2014 keine Punkte mehr gibt, werden gestrichen. Die verbleibenden Punkte werden wie folgt umgerechnet:
Punktestand vor 1.5.2014 | Punktestand neu |
1 – 3 | 1 |
4 – 5 | 2 |
6 – 7 | 3 |
8 – 10 | 4 |
11 – 13 | 5 |
14 – 15 | 6 |
16 – 17 | 7 |
≥ 18 | 8 |