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Umrechnungstabelle für bestehende Punkte in Flensburg 

 Mai 4, 2014

von  RA Finkeldei

Seit dem 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem. Der Führerschein ist nicht mehr bei Erreichen von 18 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister weg, sondern nun schon bei Erreichen von 8 Punkten. Allerdings werden die einzutragenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nun auch grundlegend anders bewertet. Die neuen Bewertungsvorschriften sind in der Anlage 13 zu § 40 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) geregelt.

Für bestehende Punkte gilt:

Bestehende Punkte für Bußgeldtatbestände, für die es seit dem 1. Mai 2014 keine Punkte mehr gibt, werden gestrichen. Die verbleibenden Punkte werden wie folgt umgerechnet:

Punktestand vor 1.5.2014 Punktestand neu
1 – 3 1
4 – 5 2
6 – 7 3
8 – 10 4
11 – 13 5
14 – 15 6
16 – 17 7
≥ 18 8

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