Wenn man einen Verkehrsunall allein verschuldet hat, muss man dem Unfallgegner den Schaden ersetzen. In der Praxis zahlt dann die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, man selbst muss “nur” höhere Versicherungsbeiträge leisten. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, ist das auch in Ordnung.
Macht die Gegenseite jedoch Schadenspositionen geltend, die nicht nur überzogen, sondern auch noch gänzlich an den Haaren herbeigezogen sind, so sollte man seine Versicherung hierauf aufmerksam machen, bevor sie ihre Einstandspflicht anerkannt oder bezahlt hat. Anderenfalls läuft man Gefahr, dass ein Schaden reguliert wird, den man gar nicht verursacht hat; mit der Folge, dass der Versicherungsbeitrag zu Unrecht steigt.