.st0{fill:#FFFFFF;}

Selbstverschuldete Verkehrsunfälle 

 April 13, 2006

von  RA Finkeldei

Wenn man einen Verkehrsunall allein verschuldet hat, muss man dem Unfallgegner den Schaden ersetzen. In der Praxis zahlt dann die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, man selbst muss “nur” höhere Versicherungsbeiträge leisten. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, ist das auch in Ordnung.

Macht die Gegenseite jedoch Schadenspositionen geltend, die nicht nur überzogen, sondern auch noch gänzlich an den Haaren herbeigezogen sind, so sollte man seine Versicherung hierauf aufmerksam machen, bevor sie ihre Einstandspflicht anerkannt oder bezahlt hat. Anderenfalls läuft man Gefahr, dass ein Schaden reguliert wird, den man gar nicht verursacht hat; mit der Folge, dass der Versicherungsbeitrag zu Unrecht steigt.

Verwandte Beiträge:


Düsseldorfer Tabelle 2024


Düsseldorfer Tabelle 2022


Bagatellgrenze für den Versorgungsausgleich

Leave a Reply:

Your email address will not be published. Required fields are marked

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}