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Veraltet: Scheidung steuerlich absetzbar 

 März 18, 2016

von  RA Finkeldei

Kosten der Scheidung steuerlich absetzbarAchtung! Dieser Beitrag ist veraltet. Lesen Sie bitte den aktuelleren Beitrag Scheidungskosten nicht absetzbar.

Kosten einer Scheidung steuerlich absetzbar: Die Kosten einer Scheidung sind nach wie vor als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Dies bestätigte das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 13. Januar 2016 (Az. 14 K 1861/15), das jetzt erst im Volltext veröffentlicht wurde.

Die Finanzrichter hatten sich mit dieser Frage zu befassen, weil sich § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG mit Wirkung ab dem Jahr 2013 dahingehend geändert hatte, dass die steuerliche Berücksichtigung von Prozesskosten grundsätzlich ausgeschlossen ist. Gegen einen Einkommensteuerbescheid, mit dem die Finanzbehörde den Abzug von Scheidungskosten bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgelehnt hatte, legte ein Betroffener Einspruch und anschließend Klage ein.

Nach Ansicht des Finanzgerichts gehören die durch ein Scheidungsverfahren entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren nicht zu den Prozesskosten im Sinne der Vorschrift.

Das Finanzgericht Köln hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, wo das Verfahren unter dem Aktenzeichen VI R 9/16 anhängig ist. Unser höchstes Finanzgericht wird sich also demnächst mit dieser Frage befassen.

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