.st0{fill:#FFFFFF;}

Am 21.6.2016 Ende mit Widerrufsjoker!!! 

 Juni 14, 2016

von  RA Finkeldei

WiderrufsjokerWie bereits hier berichtet, endet am 21. Juni 2016 die Frist, um den sogenannten Widerrufsjoker auszuüben. Bis zu diesem Termin – sicherheitshalber bis spätestens 14 Uhr – muss der Widerruf eines widerrufbaren Darlehens in Textform bei der Bank/Darlehensgeberin eingegangen sein.

Anderenfalls endet die Widerrufsmöglichkeit mit Ablauf des 21. Juni 2016!!!

Darlehensnehmer, die von ihrer Widerrufsmöglichkeit Gebrauch machen und sich so die Chance auf eine erhebliche Zinsersparnis sichern möchten, sollten der Bank/Darlehensnehmerin die Widerrufserklärung in Textform auf eine Weise zukommen lassen, die später den Nachweis erlaubt, dass der Widerruf dort auch rechtzeitig eingegangen ist. Bewährt hat sich der Vorabversand per Fax (mit Ausdruck eines Sendeprotokolls) und der gleichzeitige Versand per Post (als Einschreiben).

Auch die persönliche Übergabe in der Bankfiliale bei gleichzeitiger Gegenzeichnung des Widerrufserhalts durch einen Bankmitarbeiter auf einer entsprechenden Kopie ist möglich.

Wegen der nicht sicher kalkulierbaren Postlaufzeiten ist nun wegen des kurz bevorstehenden Fristablaufs von einer Versendung ausschließlich per Post abzuraten, weil die Gefahr besteht, dass der Brief nicht mehr fristgerecht eingehen wird!

Verwandte Beiträge:


Düsseldorfer Tabelle 2024


Düsseldorfer Tabelle 2022


Bagatellgrenze für den Versorgungsausgleich

Leave a Reply:

Your email address will not be published. Required fields are marked

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}