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Pflegeheime müssen einschneidende Schutzmaßnahmen nicht gegen den Willen ihrer Bewohner ergreifen 

 Juli 17, 2005

von  RA Finkeldei

In Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Pflegeheime keine einschneidenden Schutzmaßnahmen für Bewohner ergreifen müssen, wenn diese das nicht wollen. Das Karlsruher Gericht gab damit einem Dresdner Pflegeheim Recht, das von einer Krankenkasse auf 86.000 Euro Schadenersatz verklagt worden war, nachdem eine bei ihr versicherte Heimbewohnerin schwer gestürzt und drei Monate später an den Folgen des Unfalls gestorben war (Urteil vom 14.07.2005, Az.: III ZR 391/04).

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