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Kein Geld ohne Untersuchung 

 Juni 6, 2007

von  RA Finkeldei

Die Gegnerin verklagte meinen Mandanten auf Schadensersatz, weil sie sich bei einem Verkehrsunfall verletzt hatte, an dem mein Mandant beteiligt war. Sie war Insassin eines Linienbusses, der auf das Fahrzeug meines Mandanten auffuhr. Durch die Kollision verletzte sich die Klägerin. Das Linienbusunternehmen und mein Mandant sollen deshalb Schmerzensgeld zahlen.

Von mir und meinem Anwaltskollegen, der das Busunternehmen vertritt, wurde bestritten, dass die Klägerin die behaupteten Verletzungen, für die sie das horrende Schmerzensgeld begehrt, wirklich erlitten hat. Daraufhin ordnete das Gericht die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens an. Der Sachverständige forderte die Klägerin mehrfach auf, sich von ihm untersuchen zu lassen. Bis zuletzt weigerte sie sich. Warum? Über die Gründe kann selbst ihr eigener Rechtsanwalt nur spekulieren.

Die Quittung für ihre beharrliche Weigerung war nun die Abweisung der Klage. Ob sie sich auch weigern wird, dieses Urteil zu akzeptieren?

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