Am 24.08.2006 hat das Landgericht Flensburg drei Internet-Autohändler zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Untreue gem. § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt. Die Angeklagten hatten bundesweit gegen Vorkasse Autos verkauft, die sie – dies stellte sich dann später heraus – nicht liefern konnten. Dennoch bedienten sie sich der von den Käufern geleisteten Vorauszahlungen um z. B. ein Grundstück und einen Katamaran zu kaufen.
Hätten sie im Zeitpunkt des Verkaufs der Kfz bereits gewusst, dass sie nicht würden liefern können, dann wäre dies Betrug (§ 263 StGB) gewesen. So wurden sie wegen Untreue (§ 266 StGB) bestraft.