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Nachdem der Vater meiner Mandantin verstorben war, ging auf seinem Girokonto noch eine Rentenzahlung für den Folgemonat ein. Meine Mandantin, die mittellos ist und den Betrag vom Konto abgehoben hat um davon einen Teil der Beerdigungskosten zu bezahlen, ist daraufhin von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen zur Rückzahlung aufgefordert worden. Das ist zwar ärgerlich, aber leider nicht zu beanstanden.

Im Auftrag meiner Mandantin beantragte ich bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, einer Ratenzahlung zuzustimmen. Das war vor vier Wochen. Bis heute ist keine Antwort eingegangen.

Meine telefonische Rückfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen förderte nun den Grund dieser Funkstille zu Tage: “Der zuständige Sachbearbeiter ist in Rente gegangen.”

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