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Gurtpflicht und Telefonierverbot auch bei Rot 

 Dezember 12, 2005

von  RA Finkeldei

Das Warten vor einer roten Ampel entbindet einen Autofahrer nicht von der Pflicht, den Sicherheitsgurt angelegt zu haben. Auch Telefonieren mit dem Handy bleibt während des Wartens auf Grün unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 24.11.2005 (Az.: 211 Ss 111/05 (Owiz)) entschieden.

Ich vermute mal, dass der Betroffene eine Rechtsschutzversicherung im Rücken hatte. Denn dass seine Verteidigung keine Aussicht auf Erfolg hatte, leuchtet wohl auch einem Nichtjuristen sofort ein.

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