.st0{fill:#FFFFFF;}

Aus aktuellem Anlass:

“Feindliches Grün” beschreibt die Situation, dass an einer Kreuzung der Verkehr auf zwei sich kreuzenden und unverträglichen (!) Fahrspuren von einer jeweils eigenen Lichtzeichenanlage geregelt wird, wobei beide Lichtzeichenanlagen gleichzeitig grünes Licht anzeigen.

Mit Golfen hat das nichts zu tun!

Verwandte Beiträge:


Zugewinnausgleich bei Scheidung: Was Sie wissen müssen


Wie hoch ist eine Abfindung wirklich?


Anwalt Kündigungsschutzklage Frist beachten

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}
>