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Die unerwünschte Zusendung von Werbung per Telefax ist unzulässig; jedenfalls dann, wenn das (mutmaßliche) Einverständnis des Empfängers nicht vorliegt.

Dies gilt auch außerhalb des Wettbewerbsrechts, also auch zum Schutz von Privatleuten. Nach der Rechtsprechung ist die unerwünschte Zusendung von Fax-Werbung an einen Verbraucher ein Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

Besonders verständlich ist das, wenn man sich vorstellt, wie viele Werbe-Faxe einen erreichen könnten, wenn dies zulässig wäre, und man dabei bedenkt, dass der Fax-Ausdruck jedesmal Kosten verursacht.

Und weil ich diese Vorstellung nicht mag, habe ich heute meine erste Abmahnung in eigener Sache verschickt. Und zwar an eine Firma, die – wie soll es in diesen Fällen anders sein – ihren Sitz im Ausland hat. Sie heißt Handyflat Ltd. und hatte mir ein Werbe-Fax zugesandt, in dem mir der Mobilfunktarif BASE angepriesen wurde.

E-Plus dürfte damit nichts zu tun haben. Anderenfalls hätte ich dieses Fax wohl nicht bekommen. Ich bin nämlich schon längst BASE-Kunde.

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