.st0{fill:#FFFFFF;}

Geblitzt in einer Notlage 

 August 14, 2005

von  RA Finkeldei

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 08.08.2005 (Az.: 1 Ss 81/05) kann ein Geschwindigkeitsverstoß gerechtfertigt sein, wenn er durch eine Notlage bedingt ist.

Ein Fahrverbot sei nur bei einer groben Pflichtverletzung des Fahrzeugführers gerechtfertigt. Hiervon sei nicht auszugehen, wenn ein Elternteil sich aus Sorge um sein verunglücktes Kind über die Verkehrsregeln hinwegsetze. Denn dann werde nicht aus grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gehandelt. Allerdings vermöge nicht jeder Hilferuf eine solche Beurteilung zu rechtfertigen. Vielmehr sei dies nur dann der Fall, wenn eine sofortige Hilfeleistung durch den Elterteil zwingend erforderlich sei und/oder dieser vom Vorliegen einer solchen Gefahrensituation ausgehen dürfe.

An das Vorliegen einer solchen Notlage seien aber hohe Anforderungen zu stellen um einen Missbrauch auszuschließen.

Verwandte Beiträge:


Düsseldorfer Tabelle 2024


Düsseldorfer Tabelle 2022


Bagatellgrenze für den Versorgungsausgleich

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}