In einer Arzthaftungssache wurde in der heutigen Gerichtsverhandlung der Sachverständige zu der Frage vernommen, ob der Allgemeinmediziner in der Unfallambulanz den Bruch des Nasenbeins, den mein Mandant bei einem Verkehrsunfall erlitten hatte, auf dem Röntgenbild hätte erkennen müssen.
Der Sachverständige sinngemäß: Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt hätte die Fraktur sicher erkennen müssen, ein Mediziner einer anderen Fachrichtung dagegen nicht ohne weiteres.
Diese Aussage erstaunte mich schon sehr, hatte ich doch – als Nichtmediziner – den Bruch auf dem Röntgenbild sofort erkannt.
Jedenfalls waren wir uns in einem Punkt einig: Wenn eine Verletzung nicht in das Fachgebiet des diensthabenden Arztes in der Unfallambulanz fällt, dann muss er – nach der notfallmäßigen Erstversorgung – den Patienten jedenfalls an einen Facharzt verweisen um die Verletzung sauber diagnostizieren zu lassen.