Es ist mittlerweile anerkannt und in den Gesetzesbüchern verankert, dass Schriftsätze bei Gericht auch per Telefax eingereicht werden können. Umfangreiche Schriftsätze werden in der Regel aber noch immer per Post versendet, weil der Faxversand mit steigender Seitenzahl mühsamer und umständlicher wird.
In einer eiligen Fristsache – die Frist zur Einreichung des Schriftsatzes bei Gericht lief heute aus – habe ich eine Ausnahme gemacht: Ich habe einen Schriftsatz mit einem Umfang von 18 Seiten nebst 12 Anlagen im Original und in beglaubigter Abschrift (Gesamtseitenzahl: 60) an das Arbeitsgericht in Stuttgart gefaxt. Da es sich bei diesem Schriftsatz um eine Kündigungsschutzklage handelte, war die Einhaltung der Frist von besonders großer Bedeutung. Denn die Versäumung der Frist hätte zur Folge gehabt, dass das Arbeitsverhältnis meines Mandant nicht mehr zu retten gewesen wäre.
Und von Bottrop bis nach Stuttgart zu fahren um den Schriftsatz in den Gerichtsbriefkasten einzuwerfen, dazu hatte ich nun wirklich keine Lust.
Nun bekomme ich einen Anruf vom Wachtmeister, der für die Postverteilung zuständig ist. Was mir denn einfiele, einen so umfangreichen Schriftsatz per Telefax statt per Post zu verschicken und ob ich eigentlich wisse, was das koste; zum einen hätte ich das gerichtliche Faxgerät übermäßig lange blockiert und zum anderen koste der Faxausdruck die Gerichte “richtig Geld”.
Auf eine zwar freundliche, dennoch aber sehr nachdrückliche Art habe ich ihm dann zu verstehen gegeben, dass selbst dieses Telefongespräch seine Kompetenzen weit überschreite und dass seine Kritik offenbare, dass er entweder neu dabei sei oder keine Ahnung vom Verfahrensrecht habe.
Nachdem das Telefonat beendet war, dauerte es nur zehn Minuten bis er erneut anrief und sich entschuldigte. Ich hatte mit allem gerechnet, nur nicht damit.