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Skiunfälle beschäftigen Gerichte, Rechtsanwälte und Versicherungen jedes Jahr aufs Neue. Im Mittelpunkt stehen Kollisionen infolge riskanter Fahrmanöver oder fahrlässiger Fahrweise. Skifahrer sollten die folgenden wichtigen Hinweise beachten:

Wie sich Skifahrer auf der Piste zu verhalten haben, ergibt sich aus den FIS-Regeln, einem Regelwerk, das von der Federation Internationale de Ski (Internationaler Skiverband) aufgestellt wurde und zu vergleichen ist mit der Straßenverkehrsordnung für den Kraftfahrzeugverkehr. Nach diesen Regeln gilt der Grundsatz, dass sich jeder Skifahrer sich so verhalten muss, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt. Konkretisiert wird dieser Grundsatz durch konkrete Verhaltensvorschriften für bestimmte Situationen (z. B. Wahl der Fahrspur, Überholen, Einfahren und Anfahren).

Die FIS-Regeln sollte jeder Skifahrer kennen und befolgen. Verstöße gegen diese Regeln begründen nach der Rechtsprechung einen Sorgfaltspflichtverstoß und lösen im Schadenfall eine Haftung aus.

Kommt es zu einem Unfall, haftet derjenige als Schädiger, dessen Regel-/Sorgfaltspflichtverstoß den Unfall verursacht hat. Fällt auch dem Geschädigten ein Regel-/Sorgfaltspflichtverstoß zur Last, kommt eine Haftung nach Quoten in Betracht, wobei sich die jeweilige Haftungsquote danach richtet, wie schwer der jeweilige Verstoß wiegt und wie sehr er zur Entstehung des Schadens beigetragen hat.

Während materielle Schäden (Sachschäden) bei Skiunfällen eine eher untergeordnete Rolle spielen, stehen Schmerzensgeldansprüche wegen gesundheitlicher (immaterieller) Schäden in der Regel im Vordergrund. Der in seiner Gesundheit Geschädigte hat gegen den Schädiger von Gesetzes wegen einen Anspruchh auf Entschädigung, deren Höhe abhängig ist, von Art und schwere der Verletzung, Art und Dauer der medizinischen Behandlung und den sonstigen Folgen des Gesundheitsschadens.

Bedauerlicherweise erleiden Skifahrer häufig nicht unerhebliche Verletzungen, da sie – anders als Pkw-Fahrer – nicht durch eine Fahrzeugkarosserie, eine Knautschzone oder einen Airbag geschützt sind. Deshalb belaufen sich die Schmerzensgeldansprüche von verletzten Skifahrern häufig auf mehrere tausend Euro.

Jeder Skifahrer sollte deshalb für einen solchen Fall abgesichert sein und über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, von deren Versicherungsschutz auch Skiunfälle erfasst sind.

All das gilt natürlich auch für Snowboardfahrer.

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