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Zermürbungstaktik der Haftpflichtversicherer 

 Februar 21, 2007

von  RA Finkeldei

Seit langem versuchen Kfz-Haftpflichtversicherer, allen voran die HUK-Coburg, die Honorare der freien Kfz-Sachverständigen durch eine zweifelhafte Zermürbungstaktik zu drücken. Und das funktioniert so:

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall erteilt der Geschädigte einem Kfz-Sachverständigen seiner Wahl den Auftrag, zum Zwecke der Beweissicherung ein Gutachten über die Schadenshöhe zu erstellen. Anchließend wird die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners unter Vorlage des Gutachtens aufgefordert, die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten und die Kosten des Sachverständigen zu zahlen.
In der Regel werden die geschätzten Reparaturkosten dann gezahlt, die Richtigkeit des Sachverständigengutachtens also nicht in Zweifel gezogen. Die Rechnung des Sachverständigen wird jedoch nicht – zumindest nicht in voller Höhe – beglichen.
Begründung der Versicherung: Die Honorarforderung des Kfz-Sachverständigen sei überzogen. Dessen Rechnung enthalte nicht prüfbare Pauschalpositionen. Denn der Sachverständige habe sein Honorar in Anlehnung an den von ihm selbst geschätzten Sachschaden festgesetzt.
Folge: Der Geschädigte muss die restlichen Gutachterkosten zunächst selbst bezahlen und sie dann im Klagewege bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen.

Dass ein Kfz-Sachverständiger seinen Honoraranspruch in Abhängigkeit von der Höhe des von ihm festgestellten Schadens ermittelt, ist nicht zu beanstanden. Dies ist vom Bundesgerichtshof bereits bestätigt worden. Warum also weigern sich noch immer einige Kfz-Haftpflichtversicherer, die berechigten Honorarforderungen von Kfz-Sachverständigen (in voller Höhe) auszugleichen? Die Antwort auf diese Frage liegt auf der Hand: Man setzt darauf, dass viele Sachverständige ihre (berechtigten!) Honorar-Restforderungen fallen lassen, weil diese ihre eigenen Kunden nicht in einen Rechtsstreit “treiben” wollen.

Ein interessanter Bericht über diese Zermürbungstaktik findet sich hier – leider nicht mehr – beim ZDF.

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