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Wettbewerbswidrige Presseberichte 

 Oktober 6, 2005

von  RA Finkeldei

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.07.2005 (Az.: 1 BvR 217/99) entschieden, dass ein Pressebericht, in dem eine Firma blickfangmäßig herausgestellt wird, wegen Wettbewerbswidrigkeit unzulässig ist. Zwar genieße die Presse grundsätzlich das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit aus Art. 5 des Grundgesetzes. Es sei aber verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Zivilgerichte verlangen, dass redaktioneller Teil und Anzeigenteil deutlich voneinander abgegrenzt werden.

Die plakative Herausstellung eines Unternehmens im Rahmen eines redaktionellen Artikels ist demnach wettbewerbswidrig und unzulässig.

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