Keine Zeit verlieren!
Jetzt Pkw zurückgeben!
Sie können Ihre Kfz Finanzierung widerrufen und auf diese Weise Ihr Fahrzeug zurückgeben, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Kreditverträge sind oft fehlerhaft (fehlerhafte Widerrufsbelehrung, etc.), weil sie gesetzlich vorgeschriebene Angaben nicht enthalten. Derartige Fehler haben oft zur Folge, dass sich der Verbraucher auch Jahre nach Vertragsschluss noch von dem Kredit lösen kann, indem er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Der Kreditvertrag ist dann rückabzuwickeln. Wurde der Kreditvertrag im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag – etwa über ein Kfz – geschlossen, ist auch der Kaufvertrag rückabzuwickeln.
Diesel zurückgeben
Eine fehlerhafte Kfz-Finanzierung kann auch dazu “genutzt” werden, seinen Diesel-Pkw (oder -Lkw) loszuwerden. Das ist vor allem dann ratsam, wenn der eigene Diesel nicht vom Abgasskandal betroffen ist oder Ansprüche gegen den Händler und/oder den Hersteller bereits verjährt sind. Das Widerrufsrecht verjährt dagegen nämlich nicht!
Wenn Sie Ihre Kfz Finanzierung widerrufen, haben Sie Anspruch auf Rückgewähr aller bisher erbrachten Leistungen (Anzahlung, Wert des in Zahlung gegebenen alten Pkw, Zinszahlungen, Tilgungsleistungen, Disagio, Bearbeitungsgebühr, Beitrag zu einer Restschuldversicherung, Sicherheitsleistungen, etc.). Im Gegenzug müssen Sie natürlich den finanzierten Pkw an die Bank übergeben. Ob zusätzlich eine Entschädigung für die Nutzung des Kfz bzw. für einen Wertverlust des Kfz gezahlt werden muss, hängt von den konkreten Fehlern im Kreditvertrag ab und wird zudem von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Doch auch wenn hierfür eine Entschädigung fällig wird, lohnt sich die Rückabwicklung nahezu ausnahmslos!
Wollen Sie Ihren finanzierten Pkw zurückgeben – ob Diesel oder nicht -, sollten Sie Ihren Kreditvertrag auf Fehler untersuchen lassen.
Wir machen das für Sie!
Aber Achtung: Ohne Rechtsschutzversicherung kann es teuer werden. Deshalb ist zu diesem Vorgehen grundsätzlich nur zu raten, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Ob Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung den Fall abdeckt, bringen wir gerne für Sie in Erfahrung!
Betroffene Kreditverträge
Folgende Banken haben in der Vergangenheit fehlerhafte Darlehensverträge verwendet:
- Alfa Romeo Bank (Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
- Audi Bank (Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH)
- Auto Europa Bank (Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH)
- Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH
- BDK Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH
- BMW Bank GmbH
- BW Bank Baden-Württembergische Bank (unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg)
- Commerz Finanz GmbH
- Consors Finanz (BNP Paribas S. A. Niederlassung Deutschland)
- CreditPlus Bank AG
- Fiat Bank (Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
- Ford Bank (Niederlassung der FCE Bank plc)
- Honda Bank GmbH
- Lotus Financial Services (AKF Bank GmbH & Co. KG)
- Jaguar Bank (Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
- Jeep Bank (Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
- Lancia Bank (Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
- Land Rover Bank (Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
- Maserati Bank (Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
- MCE Bank GmbH (Mitsubishi)
- Mercedes-Benz Bank AG
- Mercedes-Benz Leasing GmbH
- MKG Bank (Zweigniederlassung der MCE Bank GmbH)
- Nissan Bank (Geschäftsbereich der RCI Banque S.A., Niederlassung Deutschland)
- Opel Bank GmbH
- Opel Leasing GmbH
- Porsche Financial Service GmbH & Co KG
- PSA Bank Deutschland GmbH (Peugeot, Citroen)
- Renault Bank (RCI Banque S. A., Niederlassung Deutschland)
- Santander Consumer Bank AG
- Seat Bank (Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH)
- Skoda Bank (Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH)
- S-Kreditpartner GmbH („Kreditpartner der Sparkassen“)
- Sixt Leasing SE
- Toyota Kreditbank GmbH
- Volkswagen Bank GmbH
- VW-Leasing GmbH