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Nun gibt es auch einen Abgasskandal bei Wohnmobilen. Diverse Diesel-Motoren in Fahrzeugen (insbesondere auch Basis-Fahrzeuge bzw. Chassis-Fahrzeuge) der Hersteller Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco weisen offensichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen auf, sind also so eingestellt, dass die geltenden Abgasgrenzwerte im realen Fahrbetrieb um ein Vielfaches überschritten werden. Diese Motoren sind in zahlreichen Wohnmobilen und Campern verbaut. Eigentümer betroffener Fahrzeuge haben Anspruch auf Lieferung eines neuen Fahrzeugs (ohne für die bisherige Nutzung des betroffenen Fahrzeugs zahlen zu müssen), Rückabwicklung des Kaufs oder auf eine Wertminderung.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt derzeit gegen Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco. Es haben bereits Durchsuchungen stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft hat Betroffene mit diesem Rundschreiben dazu aufgerufen, sich als Geschädigte zu melden. Es gibt auch eine Presseinformation der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Betroffene Motoren
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind die Diesel Multijet-Motoren (auch Multijet II) der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 (1,3 Liter, 1,6 Liter, 2,0 Liter, 2,2 Liter, 2,3 Liter und 3,0 Liter) aus den Baujahren 2014 bis 2019 betroffen.
Betroffene Fahrzeuge
Die Motoren sind verbaut in Fahrzeugen der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco: Diese Fahrzeuge fungieren auch als Basis-Fahrzeuge (auch: Chassis-Fahrzeuge) für Wohnmobile anderer Hersteller. Soweit bisher ersichtlich zählen Wohnmobile folgender Marken zu den betroffenen Fahrzeugen:
- Adria
- Alfa Romeo
- Arca
- Autostar
- Autotrail
- Bavaria
- Benimar
- Bimobil
- Bocklet
- Bürstner
- Campereve
- Caravans international
- Cardo
- Carthago
- Challenger
- Chausson
- Clever
- Concorde
- Dethleffs
- Dopfer
- Elnagh
- Eura Mobil
- Fiat
- Fleurette
- Font Vendome
- Form IT
- Forster
- Frankia
- Hobby
- Hymer
- Hymer Car
- Itineo
- Iveco
- Jeep
- Joint
- Kabe
- Karmann
- Kerkamm
- Knaus
- La Strada
- Laika
- Le Voyageur
- LMC
- McLouis
- Mercedes Benz
- Mobilvetta
- Morelo
- Niesmann & Bischoff
- Notin
- Phoenix
- Pilote
- PLA
- Pössel
- Protec
- Rapido
- Rimor
- Roller Team
- Sunlight
- Sunliving
- Swift
- Volkswagen
- Weinsberg
- Westfalia
- Wingamm
- Woelcke
Eingesetzte Abschalteinrichtungen
Die in den Motoren implementierten Abschalteinrichtungen sind verschieden. Die Software, die den entsprechenden Motor steuert (sogenannte Motorsteuerungssoftware), ist jedenfalls so programmiert, dass die verschiedenen Komponenten der Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand so arbeiten, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Außerhalb des Prüfstandes, also im realen Fahrbetrieb, ist die Abgasreinigung derart verringert, dass allein deshalb die Abgasgrenzwerte, namentlich der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß (NOx-Ausstoß), um ein Vielfaches überschritten werden.
Beim Fiat-Motor des Typs 2,3 l Multijet 130 PS EURO 6 (ohne SCR-System) funktioniert dies beispielsweise auf die Weise, dass etwa 20 Minuten nach dem Start des Motors die Rate der Abgasrückführung (AGR) und die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators (NSK) verringert bzw. deaktiviert werden und zusätzlich die AGR-Rate bei einer Umgebungstemperatur von unter 20 Grad Celsius verringert wird. Bei der Abgasuntersuchung, für die eine Raumtemperatur von über 20 Grad Celsius vorgeschrieben ist und die 20 Minuten dauert, arbeitet die Abgasreinigung dadurch auf Hochtouren, während sie außerhalb des Prüfstandes nur auf Sparflamme läuft.
Ansprüche von Betroffenen
Vorweg: Das Landgericht Koblenz hat Fiat zwischenzeitlich bereits zum Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 1. März 2021 – 12 O 316/20).
Eigentümer betroffener Fahrzeuge haben diverse Ansprüche, die sich sowohl gegen den Händler als auch gegen den Motoren- und/oder Fahrzeughersteller richten können. Neben der Lieferung eines neuen Fahrzeugs (ohne für die bisherige Nutzung des betroffenen Fahrzeugs zahlen zu müssen) und der Rückabwicklung des Kaufs kommt auch die Geltendmachung einer bloßen Wertminderung in Betracht. Welcher Anspruch besteht und sinnvollerweise geltend gemacht werden sollte, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Wohnmobil als Neufahrzeug oder gebraucht gekauft wurde.
Betroffene sollten jedenfalls mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht lange warten; denn das Kraftfahrt-Bundesamt steht unter Zugzwang und muss bald von Amts wegen tätig werden. Zu erwarten sind Rückrufaktionen und im Zweifel auch Betriebsstillegungen bzw. Nutzungsuntersagungen. Da für die Anspruchsdurchsetzung erfahrungsgemäß eine Klageerhebung erforderlich sein wird und derartige Verfahren mehrere Monate dauern, besteht also die Gefahr, dass das Wohnmobil stillgelegt wird, bevor das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist.
Handeln Sie also jetzt – auch wenn Sie Ihr Wohnmobil im Laufe des Jahres weiter nutzen wollen!
Verjährung
Die Ansprüche betroffener Wohnmobileigentümer gegen den Motorenhersteller sind nicht verjährt! Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, sobald der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und vom Schädiger hat oder haben müsste. Da der Abgasskandal bei Wohnmobilen noch sehr jung ist, droht Verjährung nach unserer Auffassung frühestens Ende 2024.
Unter Umständen haben Betroffene neben dem Anspruch gegen den Hersteller sogar zusätzlich noch einen Anspruch gegen den Händler. Dies hängt davon ab, wie lange der Kauf zurückliegt.
Wir helfen Ihnen
Rechtsanwalt Finkeldei verfügt über viel Erfahrung im Abgasskandal. Er hat bereits zahlreiche erfolgreiche Gerichtsverfahren geführt, in denen Ansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend gemacht wurden. Gerne hilft er auch Ihnen bei der Anspruchsdurchsetzung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!