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Und dann war die Akte weg 

 November 19, 2009

von  RA Finkeldei

Zugegeben: Es passiert nicht häufig. Aber hin und wieder kommt es dann doch vor, dass ein Bußgeldverfahren auf diese Weise ein Ende findet.

Mein Mandant war deutlich zu schnell gefahren. Um 52 km/h hatte er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Eine saftige Geldbuße und ein Fahrverbot wurden per Bußgeldbescheid gegen ihn festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid legte ich Einspruch ein. Gleichzeitig beantragte ich Akteneinsicht um zu prüfen, ob es Verteidigungsansätze gab. Als ich die Bußgeldakte studiert und keinen Ansatz für eine erfolgversprechende Verteidigung gefunden hatte, besprach ich die Sache mit dem Mandanten. Er fragte mich, ob es dann nicht Sinn machen würde, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen. Darauf erwiderte ich, dass man das ja immer noch machen könne, wenn das Gericht Termin zur Hauptverhandlung bestimmt hat. Schließlich würde man sich durch eine Rücknahme des Einspruchs die Chance verbauen, dass doch noch Verjährung eintritt, weil die Behörde das Verfahren nicht zügig genug betreibt.

Gut, dass mein Mandant meinen Rat befolgte und wir den Einspruch aufrecht hielten. Denn zwölf (!) Monate später – ein Gerichtstermin war bis dahin nicht bestimmt worden – ergab mein Antrag auf erneute Akteneinsicht, dass die Bußgeldakte wohl vor Monaten auf dem Postweg von der Bußgeldbehörde zum Amtsgericht verloren gegangen sein musste. Jedenfalls teilte die Behörde mit, dass Akteneinsicht mangels Auffindbarkeit der Akte nicht gewährt werden könne. Und bei Gericht war die Akte nie angekommen.

Damit stand fest, dass zwischenzeitlich Verjährung eingetreten war. Das Verfahren wurde auf meinen Antrag hin eingestellt. Und mein Mandant behält seinen Führerschein.

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  1. >> Und mein Mandant behält seinen Führerschein. <<
    Der Mandant freut sich, bleibt für die Allgemeinheit nur zu hoffen, dass der Mandant daraus gelernt hat und die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Die meistens dazu dient, den Verkehrsteilnehmer vor Schaden zu bewahren) nicht mehr um über 50 Stundenkilometer überschreitet.

    Schuld ist im Endeffekt Vater Staat, der so schlampig mit den Akten umgeht.

  2. Fehler könne immer passieren, denn der Staat besteht aus Menschen, die für ihn handeln. Besser so als wenn der Mandant auch ohne Beweismittel verurteilt worden wäre.

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