Befangenheit im Loveparade-Verfahren: OLG Düsseldorf bestätigt Ablehnung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Duisburg wegen Besorgnis der Befangenheit, weil ihr Ehemann Teilhaber der Rechtsanwaltskanzlei ist, die im Auftrag der beklagten Stadt Duisburg ein Rechtsgutachten erstellt hat, das in den Prozess eingeführt wurde
Befangenheit im Loveparade-Verfahren
