Das Bundesverkehrsministerium beabsichtigt, die Manipulation von Kilometerzählern in Pkw unter Strafe zu stellen. Diese duch die Gazetten geisternde Nachricht ist aber zumindest ungenau. Sie suggeriert nämlich, dass Tachomanipulationen zurzeit noch nicht strafbar seien.
Aber auch nach geltendem Recht ist die Veränderung eines Tachometers strafbar; jedenfalls wenn der Pkw verkauft und der Käufer vorsätzlich über den wahren Kilometerstand getäuscht wird. In einem solchen Fall liegt Betrug im Sinne des § 263 des Strafgesetzbuches vor.
Die Voraussetzungen des Betrugstatbestandes erfüllt in der Regel aber nur der Verkäufer des Pkw. Hatte er einen Dritten mit der Veränderung des Kilometerstandes beauftragt, so ist dieser Dritte in den meisten Fällen straflos.
Die geplante Gesetzesänderung hat deshalb in erster Linie den Zweck, auch denjenigen zu bestrafen, der für einen anderen einen Tachometer manipuliert, selbst aber niemanden unmittelbar täuscht.