Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 28.06.2006 (Az.: VIII ZR 124/05), dass das Rauchen in einer Mietwohnung regelmäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch gehöre, so dass Mieter für dadurch eingetretene Verunreinigungen nicht einzustehen haben. Der Vermieter hätte das Rauchen in der Wohnung wirksam vertraglich einschränken müssen. Das Gericht ließ aber offen, ob sich ein Mieter bei exzessivem Rauchen in der Wohnung schadensersatzpflichtig machen kann.
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