Eine 50 Jahre alte Berlinerin ist mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen den Süßwarenhersteller Haribo vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Die Frau hatte vier Monate lang täglich eine 400-Gramm-Packung des Haribo-Produkts “Matador-Mix” verzehrt und im Februar 2004 u. a. einen Kreislaufzusammenbruch erlitten.
Der “Matador-Mix” weise keinen Produktfehler auf, bestätigten die Richter das Urteil der ersten Instanz. Insbesonders habe Haribo nicht auf etwaige Gesundheitsgefahren bei verstärktem Verzehr der Lakritzmischung hinweisen müssen (Urteil vom 07.09.2005, Az.: 27 U 12/04, rechtskräftig).