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Gesprächsbedarf 

 August 23, 2005

von  RA Finkeldei

Der Mandant, dem ich als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, scheint größere Sorgen zu haben als die gegen ihn erhobene Anklage wegen Raubes. Jedenfalls schließe ich das daraus, dass er sich bis heute kein einziges Mal mit mir in Verbindung gesetzt hat, obwohl ich ihn mehrfach schriftlich darum bat.

Aus dem in der Gerichtsakte befindlichen Vernehmungsprotokoll geht hervor, dass er die Tat der Polizei gegenüber bestritten hat. Es besteht also dringender Gesprächsbedarf, wenn die Verteidigung angesichts der von der Staatsanwaltschaft benannten drei Belastungszeugen Erfolg haben soll. Aber vielleicht ist sich da jemand seiner Sache zu sicher!?

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