Ab Anfang 2006 wird jeder Bürger freie Akteneinsicht bei Behörden haben (natürlich nur, soweit der Vorgang ihn auch selbst betrifft). Der Bundesrat hat das neue Informationsfreiheitsgesetz am 08.07.2005 passieren lassen. Entgegen den Erwartungen wurde nicht einmal der Vermittlungsausschuss angerufen.
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