In Hamburg sperrt sich ein Ehepaar beharrlich dagegen seine Kinder in die Schule zu schicken. Die Eltern befürchten eine starke negative Beeinflussung durch die öffentliche Einrichtung und halten eine Schulausbildung im heimischen Wohnzimmer für besser. Selbst eine gegen den Vater verhängte Erzwingungshaft und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe konnten den Willen der Eltern nicht “brechen”.
Nun denkt die Hamburger Schulbehörde darüber nach, den Eltern gerichtlich das Sorgerecht teilweise entziehen zu lassen.
Die Entziehung des Sorgerechts ist die ultima ratio, wenn es um die Verletzung der Schulpflicht geht. Die Schulgesetze der Länder ermächtigen die Behörden im Falle der Schulpflichtverletzung zwar zur Einleitung von Maßnahmen gegen die Eltern. Diese Maßnahmen werden aber zum einen höchst selten ergriffen und sind zum anderen in der Regel äußerst ineffektiv. Denn wer seine Kinder aus Überzeugung nicht in die Schule schickt, der wird sich auch durch eine Geldbuße oder eine Woche Erzwingungshaft nicht umstimmen lassen.