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eBay-Händler und “Sofort kaufen” 

 März 20, 2007

von  RA Finkeldei

Die Welle von Abmahnungen gegen eBay-Händler reißt nicht ab. Mit Urteil vom 15. Februar 2007 hat das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 3 U 253/06) entschieden, dass es unzulässig sei, bei eBay einen Artikel mit der “Sofort kaufen”-Option anzubieten ohne gleichzeitig deutlich darauf hinzuweisen,ob und ggfs. in welcher Höhe zusätzlich zum Kaufpreis Liefer- und Versandkosten anfallen.

Nach Ansicht der Hamburger Richter verstoßen eBay-Händler gegen § 1 Abs. 6 und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV, wenn sie im Rahmen eines “Sofort kaufen”-Angebotes nicht in unmittelbarer Nähe zur Kaufpreisangabe oder wenigstens hervorgehoben auf die Liefer- und Versandkosten hinweisen.

Nach dieser Entscheidung dürfte die nächste Abmahnwelle auf eBay-Händler zu kommen …

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