Die Welle von Abmahnungen gegen eBay-Händler reißt nicht ab. Mit Urteil vom 15. Februar 2007 hat das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 3 U 253/06) entschieden, dass es unzulässig sei, bei eBay einen Artikel mit der „Sofort kaufen“-Option anzubieten ohne gleichzeitig deutlich darauf hinzuweisen,ob und ggfs. in welcher Höhe zusätzlich zum Kaufpreis Liefer- und Versandkosten anfallen.
Nach Ansicht der Hamburger Richter verstoßen eBay-Händler gegen § 1 Abs. 6 und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV, wenn sie im Rahmen eines „Sofort kaufen“-Angebotes nicht in unmittelbarer Nähe zur Kaufpreisangabe oder wenigstens hervorgehoben auf die Liefer- und Versandkosten hinweisen.
Nach dieser Entscheidung dürfte die nächste Abmahnwelle auf eBay-Händler zu kommen …