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“Diese Ausrede höre ich ständig” 

 Oktober 13, 2008

von  RA Finkeldei

Mein Mandant war von zwei Polizeibeamten angehalten worden, weil sie ihm vorwarfen, am Steuer mit seinem Mobiltelefon telefoniert zu haben. Mein Mandant bestritt dies mit dem Hinweis darauf, dass sein Mobiltelefon an eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung gekoppelt sei und er zum Telefonieren deshalb sein Mobiltelefon nicht einmal berühren müsse. Darüber ging der selbstbewußtere der beiden Beamten lapidar hinweg: “Ja ja, ich mach’ das hier jetzt seit 15 Jahren. Diese Ausrede höre ich ständig.”

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Lüdinghausen hörte sich der Beamte dann nicht mehr so selbstsicher an. Er musste sogar einräumen, auf die Entfernung nicht mit absoluter Sicherheit erkannt zu haben, dass es ein Mobiltelefon war, das mein Mandant in der Hand gehalten haben soll. Dass im Fahrzeug meines Mandanten auch ein Navigationsgerät eingebaut ist, zu dem eine Fernbedienung gehört, die dem Mobiltelefon meines Mandanten zum Verwechseln ähnlich sieht, und dass mein Mandant theoretisch ja auch diese Fernbedienung in der Hand gehalten haben könnte, genügte dem Gericht letztlich für eine Verfahrenseinstellung.

Wäre der Polizeibeamte mit Augenmaß vorgegangen, hätte man sich den Bußgeldbescheid und damit auch die entstandenen Verfahrenskosten sparen können.

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