.st0{fill:#FFFFFF;}

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 – Änderungen beim Kindesunterhalt 

 Januar 27, 2026

von  RA Finkeldei

Zum 1. Januar 2026 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Für viele getrenntlebende oder geschiedene Eltern stellt sich damit erneut die Frage, ob der gezahlte oder erhaltene Kindesunterhalt noch korrekt berechnet ist.

Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Bereits geringfügige Änderungen bei Unterhaltssätzen oder Selbstbehalten können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – sowohl für Unterhaltspflichtige als auch für unterhaltsberechtigte Elternteile.

Als Kanzlei für Familienrecht in Bottrop beraten wir Mandanten regelmäßig zu Unterhaltsfragen und zeigen auf, wann eine Neuberechnung oder Anpassung rechtlich geboten ist.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von den Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag entwickelte Leitlinie zur Bestimmung des Kindesunterhalts. Sie ist zwar kein Gesetz, wird jedoch bundesweit von Familiengerichten, Jugendämtern und Rechtsanwälten als verbindlicher Maßstab angewendet.

Die Tabelle ordnet den monatlichen Unterhaltsbedarf von Kindern:

  • nach dem Alter des Kindes und
  • nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Grundlage der Düsseldorfer Tabelle ist das sogenannte Residenzmodell, bei dem ein Elternteil das Kind überwiegend betreut und der andere Elternteil Barunterhalt leistet.

Die wichtigsten Änderungen der Düsseldorfer Tabelle 2026

Anpassung der Unterhaltssätze

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 trägt den weiterhin gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder wurden in allen Altersstufen angehoben. Dies führt in vielen Fällen zu höheren Zahlbeträgen für den barunterhaltspflichtigen Elternteil.

Für unterhaltsberechtigte Eltern bedeutet dies häufig einen erhöhten Anspruch auf Kindesunterhalt. Für Unterhaltspflichtige kann sich die monatliche Belastung entsprechend erhöhen.

Grundlage: Düsseldorfer Tabelle 2026 (Stand 01.01.2026) und Kindergeld 2026 (259 € je Kind/Monat).
Zahlbetrag = Tabellenbetrag abzüglich Kindergeldanrechnung (minderjährig: 129,50 €; volljährig: 259 €).

Einkommens­gruppe Bereinigtes Nettoeinkommen 0–5
Tabellenbetrag
0–5
Zahlbetrag
6–11
Tabellenbetrag
6–11
Zahlbetrag
12–17
Tabellenbetrag
12–17
Zahlbetrag
ab 18
Tabellenbetrag
ab 18
Zahlbetrag
1 bis 2.100 € 486 € 356,50 € 558 € 428,50 € 653 € 523,50 € 698 € 439 €
2 2.101 – 2.500 € 511 € 381,50 € 586 € 456,50 € 686 € 556,50 € 733 € 474 €
3 2.501 – 2.900 € 535 € 405,50 € 614 € 484,50 € 719 € 589,50 € 768 € 509 €
4 2.901 – 3.300 € 559 € 429,50 € 642 € 512,50 € 751 € 621,50 € 803 € 544 €
5 3.301 – 3.700 € 584 € 454,50 € 670 € 540,50 € 784 € 654,50 € 838 € 579 €
6 3.701 – 4.100 € 623 € 493,50 € 715 € 585,50 € 836 € 706,50 € 894 € 635 €
7 4.101 – 4.500 € 661 € 531,50 € 759 € 629,50 € 889 € 759,50 € 950 € 691 €
8 4.501 – 4.900 € 700 € 570,50 € 804 € 674,50 € 941 € 811,50 € 1.006 € 747 €
9 4.901 – 5.300 € 739 € 609,50 € 849 € 719,50 € 993 € 863,50 € 1.061 € 802 €
10 5.301 – 5.700 € 778 € 648,50 € 893 € 763,50 € 1.045 € 915,50 € 1.117 € 858 €
11 5.701 – 6.400 € 817 € 687,50 € 938 € 808,50 € 1.098 € 968,50 € 1.173 € 914 €
12 6.401 – 7.200 € 856 € 726,50 € 983 € 853,50 € 1.150 € 1.020,50 € 1.229 € 970 €

Hinweis: Die Zahlbeträge setzen voraus, dass das Kindergeld in voller Höhe bezogen wird und nach § 1612b BGB angerechnet wird
(minderjährige Kinder: hälftige Anrechnung; volljährige Kinder: volle Anrechnung). Im Einzelfall (z.B. mehrere Unterhaltsberechtigte,
Mangelfall, Wechselmodell, besondere Einkünfte/Bedarfe) kann die konkrete Zahlungsverpflichtung abweichen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Unterhaltsrecht oder im Bereich
Familienrecht. Für eine Beratung können Sie uns hier kontaktieren:
Kontakt zur Kanzlei.

Erhöhung der Selbstbehalte

Ebenfalls angepasst wurden die sogenannten Selbstbehalte. Der Selbstbehalt bezeichnet den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts verbleiben muss.

Durch die Erhöhung der Selbstbehalte im Jahr 2026 kann es vorkommen, dass Unterhaltspflichtige, die bislang leistungsfähig waren, nun ganz oder teilweise von der Unterhaltspflicht entlastet werden.

Gerade im Ruhrgebiet, wo viele Mandanten im Schichtdienst oder mit schwankendem Einkommen arbeiten, ist eine sorgfältige Prüfung der Leistungsfähigkeit unerlässlich.

Kindergeldanrechnung beim Kindesunterhalt

Am Grundprinzip der Kindergeldanrechnung hat sich auch 2026 nichts geändert. Das staatliche Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt angerechnet.

Der tatsächlich zu zahlende Unterhalt ergibt sich somit aus dem Tabellenbetrag abzüglich der hälftigen Kindergeldzahlung. Dennoch kann sich durch die neuen Bedarfssätze auch der konkrete Zahlbetrag verändern.

Müssen bestehende Unterhaltstitel angepasst werden?

Keine automatische Anpassung

Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass sich bestehende Unterhaltsverpflichtungen automatisch mit der Düsseldorfer Tabelle ändern. Das ist nicht der Fall.

Statische Unterhaltstitel, die einen festen Eurobetrag vorsehen, bleiben unverändert. Nur dynamische Titel, die sich prozentual am Mindestunterhalt orientieren, passen sich automatisch an.

Wann eine Abänderung sinnvoll ist

Eine Überprüfung oder Abänderung ist insbesondere dann ratsam, wenn:

  • sich der Zahlbetrag durch die neue Tabelle erhöht oder verringert,
  • der neue Selbstbehalt unterschritten wird,
  • sich das Einkommen eines Elternteils wesentlich geändert hat.

In diesen Fällen empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung, um Unterhaltsrückstände oder Überzahlungen zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Unterhaltsrecht.

Besondere Auswirkungen auf Familien in Bottrop und Umgebung

In der anwaltlichen Praxis in zeigt sich häufig, dass Unterhaltsberechnungen auf veralteten Tabellen oder unzutreffenden Einkommensannahmen beruhen.

Gerade bei:

  • wechselnden Einkünften,
  • Überstunden, Zuschlägen oder Boni,
  • berufsbedingten Aufwendungen und Fahrtkosten

ist eine individuelle Neuberechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 zwingend erforderlich.

Auch bei Trennung oder Scheidung sollte der Kindesunterhalt stets gemeinsam mit weiteren Folgesachen betrachtet werden. Hierzu informieren wir auf unserer Seite zu Scheidung und Trennung.

Typische Fehler bei der Unterhaltsberechnung

In der Praxis treten immer wieder folgende Fehler auf:

  • falsche Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens,
  • Nichtberücksichtigung des erhöhten Selbstbehalts,
  • fehlerhafte Kindergeldanrechnung,
  • keine Anpassung veralteter Unterhaltstitel.

Diese Fehler können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen und sollten frühzeitig korrigiert werden.

Fazit: Düsseldorfer Tabelle 2026 rechtzeitig prüfen lassen

Die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle 2026 haben für viele Familien unmittelbare Auswirkungen. Sowohl Unterhaltspflichtige als auch Unterhaltsberechtigte sollten ihre Situation überprüfen lassen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Eine fundierte anwaltliche Beratung schafft Klarheit über die korrekte Unterhaltshöhe, mögliche Anpassungen und die rechtssichere Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten kompetent und engagiert im Familienrecht.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin:
Kontakt zur Kanzlei Finkeldei

Verwandte Beiträge:


Düsseldorfer Tabelle 2024


Düsseldorfer Tabelle 2022


Bagatellgrenze für den Versorgungsausgleich

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}