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Denkanstoß 

 April 7, 2010

von  RA Finkeldei

Mein Mandant hatte seit zwei Monaten von seinem Arbeitgeber weder Gehalt noch eine Gehaltsabrechnung erhalten. Er vermutete, dass ihn sein Chef damit ärgern wollte, weil er, mein Mandant, ihn einige Wochen zuvor wegen einer Nichtigkeit kritisiert hatte.

Zwei Monate ohne Gehalt sind nicht besonders angenehm. Deshalb erhob ich Klage vor dem Arbeitsgericht. Nachdem der Arbeitgeber meines Mandanten die Klageschrift erhalten hatte, zahlte er innerhalb von zwei Tagen. Auch die Gehaltsabrechnungen übersandte er sofort kommentarlos. Der Rechtsstreit war damit erledigt, obwohl er noch gar nicht richtig begonnen hatte.

Der Arbeitgeber meines Mandanten brauchte offensichtlich nur einen Denkanstoß.

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  1. Alternativ (bzw. zusätzlich) hätte der Mandant ja auch (nach Ankündigung) von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen können. Mal einige Tage frei zu haben, ist doch auch eine schöne Sache und sicherlich genauso als Denkanstoß geeignet.

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