Die Stadt Bottrop hatte mit ihrem Normenkontrollantrag gegen eine Bebauungsplanänderung der Stadt Oberhausen, die eine Erweiterung der Geschossflächenzahl des CentrO um 30.000 qm ermöglichen soll, keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster wies den Antrag gestern ab (Az.: 10 D 148/04.NE). Weder die Stadt Bottrop noch die übrigen Antragsteller – auch die Bezirksregierung Düsseldorf und die Städte Dinslaken, Essen und Gelsenkirchen hatten sich an dem Gerichtsverfahren beteiligt – seien durch die Erweiterung des CentrO in eigenen Belangen hinreichend stark verletzt. Der zu erwartende Kaufkraftabfluss werde mit ca. 5% beziffert und sei nicht groß genug um der Stadt Oberhausen einen Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot vorzuwerfen.
Das CentrO wird in Kürze also definitiv noch größer. Und der ohnehin schon stark gebeutelte Bottroper Einzelhandel wird sich darüber sicher nicht freuen.