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BMJ veröffentlicht Musterimpressum 

 Oktober 7, 2008

von  RA Finkeldei

Das Bundesministerium der Justiz hat ein weiteres Serviceangebot im Internet veröffentlicht. Auf der Seite www.bmj.de/musterimpressum (Link leider nicht mehr aktuell) finden Gewerbetreibende einen Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach dem Telemediengesetz (TMG). Der Leitfaden ist zwar nicht verbindlich, aber dennoch eine brauchbare Hilfe.

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