Das Bundesministerium der Justiz hat ein weiteres Serviceangebot im Internet veröffentlicht. Auf der Seite www.bmj.de/musterimpressum (Link leider nicht mehr aktuell) finden Gewerbetreibende einen Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach dem Telemediengesetz (TMG). Der Leitfaden ist zwar nicht verbindlich, aber dennoch eine brauchbare Hilfe.
BMJ veröffentlicht Musterimpressum
Oktober 7, 2008
von RA Finkeldei