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Blutspende: ärztliche Aufklärungspflicht 

 März 15, 2006

von  RA Finkeldei

Blutspender müssen über die Risiken der Blutentnahme umfassend aufgeklärt werden. Der Bundesgerichtshof erklärte in einem Urteil vom 14.03.2006, dass dies auch für ganz seltene Risiken gelte, wenn diese für den Eingriff spezifisch seien und im Fall ihrer Verwirklichung die Lebensführung erheblich beeinträchtigen könnten. Gerade weil ein Blutspender altruistisch handele, müsse ihm durch eine besonders umfassende Aufklärung ermöglicht werden abzuschätzen, ob er das Risiko einer dauerhaften Beeinträchtigung zum Wohle der Allgemeinheit hinzunehmen bereit sei (Az.: VI ZR 279/04).

Geklagt hatte ein Blutspender, dem bei der Blutspende ein Nerv verletzt worden war mit der Folge, dass er nun zu 50% arbeitsunfähig ist. In der ihm ausgehändigten Aufklärungsbroschüre hatte nur gestanden, dass es in ganz besonders seltenen Fällen auch zu Nervschädigungen kommen kann, ohne dass die Folgen einer solchen Nervschädigung beschrieben wurden.

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