.st0{fill:#FFFFFF;}

Änderung des GmbH-Rechts 

 April 29, 2005

von  RA Finkeldei

Das Bundesministerium der Justiz plant eine Änderung des GmbH-Rechts. Ab 01.01.2006 soll nach dem Gesetzentwurf, der heute den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet wurde, das Mindeststammkapital von 25.000 EUR auf 10.000 EUR herabgesetzt werden. Die Neuregelung ist Bestandteil des 20-Punkte-Programms zur Umsetzung der Agenda 2010.

Sollte das Gesetzesvorhaben die erforderliche Zustimmung in den Gremien finden, dann wird ab dem nächsten Jahr eine GmbH-Gründung einfacher sein als zuvor. Eine überfällige Reform, denn längst macht die Rechtsform der britischen Limited unserer deutschen GmbH u. a. wegen der niedrigeren Gründungskosten mächtig Konkurrenz. Ob die Änderung die erhoffte Steigerung der Zahl von Firmengründungen zur Folge haben wird, bleibt abzuwarten.

Verwandte Beiträge:


Düsseldorfer Tabelle 2024


Düsseldorfer Tabelle 2022


Bagatellgrenze für den Versorgungsausgleich

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}