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Am 1. Januar 2017 steigt der Kindesunterhalt 

 November 7, 2016

von  RA Finkeldei

Am 1. Januar 2017 steigt der KindesunterhaltAm 1. Januar 2017 steigt der Kindesunterhalt. Die “Düsseldorfer Tabelle” wird geändert, weil der Gesetzgeber durch eine Verordnung beschlossen hatte, den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder ab dem 1. Januar 2017 anzuheben.

Für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) beträgt der Mindestunterhalt (erste Einkommensgruppe) zukünftig 342 Euro statt bisher 335 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 393 Euro statt bisher 384 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (bis zur Volljährigkeit) 460 Euro statt bisher 450 Euro. Auch die Unterhaltssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe werden entsprechend angehoben. Die neuen Tabellensätze können schon jetzt in der Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2017 nachgelesen werden.

Allerdings wird auch das Kindergeld, das hälftig auf den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet wird, angehoben werden. Hierüber wird Mitte Dezember 2016 entschieden. Anschließend wird die Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2017 entsprechend ergänzt.

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