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Widerrufsjoker: Erfolg gegen die Sparkasse Essen 

 August 18, 2016

von  RA Finkeldei

Urteil des Landgerichts Essen vom 28. Juli 2016, Az. 6 O 170/16Die Anwaltskanzlei Finkeldei konnte erfolgreich das Recht eines Mandanten gegen die Sparkasse Essen auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrages aus dem Jahr 2006 durchsetzen, nachdem der Mandant diesen Darlehensvertrag nach fast zehn Jahren Laufzeit widerrufen hatte.

Im Einzelnen:

Im Juli 2006 hatte der Mandant mit der Sparkasse Essen einen Immobiliendarlehensvertrag über 53.000,00 EUR geschlossen, der durch eine Grundschuld gesichert war. Der Festzins betrug 4,29 % p. a. und war bis zum 30. März 2016 festgeschrieben. Das Darlehen sollte in 471 monatlichen Raten zu je 233,64 Euro getilgt werden.

Nachdem der Mandant die vereinbarten Raten bis einschließlich Februar 2016 gezahlt hatte, widerrief er seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung, die er im Juli 2006 durch Annahme des Darlehensangebotes der Sparkasse Essen abgegeben hatte.

Nachdem die Sparkasse Essen trotz Aufforderung nicht reagiert hatte, beauftragte der Mandant die Anwaltskanzlei Finkeldei mit der Durchsetzung seines Rechts auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages.

Rechtsanwalt Finkeldei erhob daraufhin Klage vor dem Landgericht Essen mit dem Antrag, durch Urteil festzustellen, dass sich der Darlehensvertrag durch den Widerruf des Mandanten in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Mit Erfolg!

Das Landgericht Essen gab der Klage statt (Urteil des Landgerichts Essen vom 28. Juli 2016, Az. 6 O 170/16).

Das Gericht sah die von der Sparkasse Essen im Juni / Juli 2006 verwendete Widerrufsbelehrung als fehlerhaft an, sodass die zweiwöchige Widerrufsfrist nie zu laufen begann und der Mandant den Darlehensvertrag auch jetzt noch widerrufen durfte. Der Ansicht der Sparkasse Essen, dass ein Kunde sein Widerrufsrecht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwirkt habe, wenn er es über viele Jahre hinweg nicht ausübe, die Darlehensraten ordnungsgemäß zahle und der einzige Zweck des späten Widerrufs die Erlangung eines Zinsvorteils sei, hat das Landgericht Essen eine Absage erteilt. Es verwies in seiner Begründung unter anderem auf eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2016, Az. XI ZR 564/15, wonach ein Bankkunde im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch etliche Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages grundsätzlich noch widerrufen darf.

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