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Aktuelles Urteil: Bußgeldbescheide rechtswidrig! 

 Juli 12, 2019

von  RA Finkeldei

BlitzerNahezu alle Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung sind rechtswidrig und sollten unbedingt angefochten werden! Das folgt aus einem aktuellen Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VerfGH) des Saarlandes (Urteil vom 5. Juli2019 – Lv 7/17).

Messung nicht nachvollziehbar

Hintergrund: Die meisten der neueren Geschwindigkeitsmessgeräte speichern zwar das Ergebnis der Messung, nicht aber die einzelnen Daten (sogenannte Rohmessdaten), die sie für die Ermittlung der Geschwindigkeit erhoben haben. Die Oberlandesgerichte haben diesen Umstand trotz der Einwände von Verteidigern, zu denen auch Rechtsanwalt Finkeldei gehört, bisher reihenweise für unproblematisch gehalten und die Messungen mit solchen Geräten für verwertbar gehalten.

Messung unverwertbar

Der VerfGH hat nun die Messungen solcher Geräte für unverwertbar erklärt. Es sei unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung des Rechts auf ein faires Verfahren nicht nachvollziehbar, dass die Rohmessdaten, ohne die eine nachträgliche Überprüfung der Messung unmöglich ist, zwar vom Gerät erhoben, nicht aber abgespeichert würden. Der Betroffene werde hierdurch in verfassungswidriger Weise in seiner Verteidigung eingeschränkt.

Bußgeldbescheid anfechten!

Die Entscheidung des VerfGH hat zwar formaljuristisch nur Gültigkeit für das Saarland. Es ist aber davon auszugehen, dass es Fernwirkung auch in andere Bundesländer entfalten wird.

Die Folge: Viele bereits ergangene Bußgeldbescheide können, sofern sie noch nicht rechtskräftig geworden sind, mit guten Erfolgsaussichten im Wege des Einspruchs angefochten werden. Sie müssten aufgehoben werden. Das Bußgeld und die Eintragung im Verkehrszentralregister entfielen dann.

Nahezu alle neueren Messgeräte weisen diesen Fehler auf.

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann sollten sie die Anwaltskanzlei Finkeldei mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Rechtsanwalt Nils Finkeldei wird für Sie Einspruch einlegen und beantragen, dass das Verfahren eingestellt wird.

Neu: Sie können Ihren Auftrag online erteilen.

 

 

 

 

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